Am 21. April hat Jaqueline Stein erfolgreich ihre Dissertation “Koalitionsfreiheit und Gefangenenarbeit – Eine arbeits- und verfassungsrechtliche Untersuchung zum Schutz von Gefangenengewerkschaften durch Art. 9 III GG” verteidigt.
In ihrer Arbeit zeigt Jaqueline Stein , dass arbeitende Gefangene und ihre Vereinigungen – unabhängig von der Art der Gefangenenarbeit – durch Art. 9 III GG in der Ausübung ihrer Koalitionsfreiheit geschützt werden, auch wenn sie nicht unter den allgemeinen Arbeitnehmerbegriffs (§ 611a BGB) fallen.
Zusammen mit Prof. Dr. Daniel Ulber und Prof. Dr. Dres. h.c. Monika Schlachter, die das Erst- und Zweitgutachten erstattet haben, sowie dem Vorsitzenden der Prüfungskommission Prof. Dr. Mohamad El-Ghazi freut sich das gesamte Team des IAAEU über den Abschluss des Promotionsverfahrens und gratuliert Jaqueline Stein herzlich zu ihrer Leistung.
In ihrer Arbeit zeigt Jaqueline Stein , dass arbeitende Gefangene und ihre Vereinigungen – unabhängig von der Art der Gefangenenarbeit – durch Art. 9 III GG in der Ausübung ihrer Koalitionsfreiheit geschützt werden, auch wenn sie nicht unter den allgemeinen Arbeitnehmerbegriffs (§ 611a BGB) fallen.
Zusammen mit Prof. Dr. Daniel Ulber und Prof. Dr. Dres. h.c. Monika Schlachter, die das Erst- und Zweitgutachten erstattet haben, sowie dem Vorsitzenden der Prüfungskommission Prof. Dr. Mohamad El-Ghazi freut sich das gesamte Team des IAAEU über den Abschluss des Promotionsverfahrens und gratuliert Jaqueline Stein herzlich zu ihrer Leistung.