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Vorschläge zur Reform des Arbeitnehmerentsendegesetzes

Im Sommer 2018 wurde auf europäischer Ebene die Richtlinie (2018/957/EU) zur Änderung der Entsenderichtlinie aus dem Jahr 1996 (Richtlinie 96/71/EG) beschlossen. Mit der Richtlinie soll der Schutz von Arbeitnehmern verbessert werden, die aus einem EU-Mitgliedstaat zur Arbeitsleistung in einen anderen EU-Mitgliedstaat entsandt werden. Die Änderungen sind von den Mitgliedstaaten bis Juli 2020 in nationales Recht umzusetzen. Dr. Thomas Klein und Alexander Schneider haben die Neuregelungen auf europäischer Ebene eingehend untersucht und hierzu bereits in Ausgabe 1/2019 der Zeitschrift Soziales Recht (SR 2019, S. 21-36) ihre ersten Ergebnisse veröffentlicht. In der im Mai erschienenen Ausgabe 2/2019 der Zeitschrift Soziales Recht (SR 2019, S. 72-87) wurde nun der zweite Teil der Untersuchung veröffentlicht, in dem Klein und Schneider die Auswirkungen der geänderten Richtlinie für das deutsche Recht darstellen und Vorschläge zur Umsetzung der Richtlinie unterbreiten. Der Beitrag ist bereits vor seiner Veröffentlichung auf reges Interesse gestoßen (z.B. Zimmer, Arbeit und Recht 2019, S. 152 ff.) und dürfte auch im Rahmen des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens zur Umsetzung der Änderungen ins Arbeitnehmerentsendegesetz weitere Aufmerksamkeit erlangen. Darüber hinaus dürfte der Beitrag auch in den Ländern auf Interesse stoßen, denn Klein und Schneider sehen nicht bloß Gestaltungsmöglichkeiten im Arbeitnehmerentsenderecht, sondern auch eine neue Grundlage für Tariftreueklauseln in den Vergabegesetzen der Länder.