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Untersuchung zur Vereinbarkeit der neuen Entsende-Richtlinie mit dem Primärrecht der EU veröffentlicht

Im Juli 2018 ist die Richtlinie 2018/957/EU zur Änderung der EU-Entsende-Richtlinie in Kraft getreten, welche den Schutz der innerhalb der EU entsandten Arbeitnehmer verbessern soll. Die mit der Richtlinie erfolgten Änderungen waren bereits während des Gesetzgebungsverfahrens politisch hoch umstritten, da einige osteuropäischen Mitgliedstaaten in den bestehenden Entlohnungsunterschieden einen legitimen Wettbewerbsfaktor sehen, den sie zu erhalten versuchten. Ungarn und Polen haben gegen die verabschiedete Richtlinie inzwischen Klagen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht. Sie sind der Ansicht, dass die Richtlinie nicht mit dem Primärrecht der EU („EU-Verfassungsrecht“) zu vereinbaren ist und streben eine Nichtigerklärung der Richtlinie durch den EuGH an. Dr. Thomas Klein hat sich im Rahmen seiner Forschung zum EU-Entsenderecht umfassend mit den von Ungarn und Polen vorgebrachten Klagegründen auseinandergesetzt. Nach seiner Ansicht ist die Richtlinie 2018/957/EU mit dem Primärrecht vereinbar. Die Richtlinie könne auf die vom Gesetzgeber gewählte Kompetenzgrundlage gestützt werden und verletze nicht die Dienstleistungsfreiheit. Dr. Klein erwartet daher, dass die Nichtigkeitsklagen vor dem EuGH keinen Erfolg haben.
Die Ergebnisse der Untersuchung wurden in Heft 16 (S. 673-679) der Europäischen Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (EuZW) veröffentlicht.