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Grundrechtsanwendung und Grundrechtsschutz im europäischen Mehrebenensystem

Durch die „Recht-auf-Vergessen“-Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts hat die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung zum Grundrechtsschutz im Mehrebenensystem sowie zum Verhältnis von unionsrechtlichen und nationalen Grundrechten eine beachtliche Neuausrichtung erfahren. Dr. Thomas Klein und Dominik Leist haben sich in einem aktuellen Beitrag mit den weitreichenden Folgen dieser Entscheidungen sowohl für den verfassungsgerichtlichen Prüfungsmaßstab im Allgemeinen, als auch für das unions- und grundrechtlich geprägte Arbeitsrecht im Speziellen befasst und kommen zum Ergebnis, dass diese insbesondere für den Bereich des kollektiven Arbeitsrechts Sprengkraft bergen. Die Untersuchung wurde in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Europäisches Sozial- und Arbeitsrecht (ZESAR) auf S. 449-458 veröffentlicht.