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Dr. Thomas Klein als Sachverständiger im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages hat am 14. September 2020 eine öffentliche Anhörung durchgeführt, die u.a. zwei Anträge der Fraktion DIE LINKE. (BT-Drs. 19/17134) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BT-Drs. 19/20585) zum Arbeitszeitecht zum Gegenstand hatte. Dr. Klein wurde als Einzelsachverständiger insbesondere zu dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Mai 2019 in der Rechtssache C‑55/18 Federación de Servicios de Comisiones Obreras (CCOO) / Deutsche Bank SAE angehört, zu dem er bereits gemeinsam mit Dominik Leist veröffentlicht hatte (Die unionsrechtliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung, in: ZESAR 2019, S. 365-372; EU law requires working time recording: Consequences of the ECJ-ruling in the case 'CCOO' for member states and especially Germany, Dispatch No. 19 des Comparative Labor Law & Policy Journal). Dr. Klein legte dem Ausschuss seine Ansicht dar, wonach aufgrund des Urteils in Deutschland sofortiger gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Die im Einzelnen zu beachtenden unionsrechtlichen Rahmenbedingungen hatte Dr. Klein bereits im Vorfeld der Anhörung in einer schriftlichen Stellungnahme (Ausschussdrucksache 19(11)746) erläutert.