Corporate Social Responsibility (CSR) Aktivitäten von Firmen können sich auf viele Bereiche erstrecken: Die Umwelt, die Lieferkette, die Produktionsorte oder die Beschäftigten. Häufig haben CSR-Aktivitäten eine direkte negative Wirkung auf den Gewinn, weil beispielsweise die Produktionskosten ansteigen. Im Gegenzug können Konsumenten oder Beschäftigte auf CSR-Aktivitäten mit einer gesteigerten Zahlungsbereitschaft oder einem höheren Arbeitseinsatz reagieren. Ist der zweite Effekt stark genug, und dominiert er den Anstieg der Produktionskosten, kann ein Unternehmen durch entsprechende CSR-Aktivitäten seinen Gewinn erhöhen.
Sind CSR-Aktivitäten allerdings nicht direkt beobachtbar, besteht für Unternehmen der Anreiz, diese nur vorzutäuschen, um so einerseits den zusätzlichen Gewinn durch CSR zu realisieren, aber andererseits die höheren Produktionskosten zu vermeiden. Auf diesem Grundgedanken baut eine Arbeit von Laszlo Goerke (Universität Trier und IAAEU) sowie Nora Paulus (jetzt Universität Luxemburg, früher ebenfalls Trier) auf, die soeben im Canadian Journal of Economics erschienen ist. Goerke und Paulus nehmen an, dass ein Unternehmen die Beschäftigungsbedingungen seiner Belegschaft verbessert und letztere bereit ist, die Verbesserung mit einer Lohnverringerung zu honorieren. Ist die Lohnreduktion jedoch erst einmal vereinbart, hat das Unternehmen einen Anreiz, die zugesagten Maßnahmen nicht zu realisieren. In Tarifverhandlungen vereinbarte Verbesserungen der Beschäftigungsbedingungen lassen sich jedoch nur unter hohen Kosten nicht umsetzen, weil die Gewerkschaft auf einen solchen Vertragsverstoß des Unternehmens mit Streiks und rechtlichen Schritten reagieren kann. Diese Sanktionsmöglichkeiten stehen einzelnen Beschäftigten nicht zur Verfügung. In der Konsequenz können tarifvertraglich vereinbarte CSR-Aktivitäten eher realisiert werden, als wenn ein Unternehmen diese unilateral einführt, weil durch tarifvertragliche Übereinkünfte ein Glaubwürdigkeitsproblem überwunden werden kann.
Zentrale Einsicht der Analyse von Goerke und Paulus ist, dass Tarifverhandlungen, die nicht nur Löhne, sondern auch CSR-Elemente beinhalten, sowohl zu einer Besserstellung der Beschäftigten führen, als auch den Gewinn des Unternehmens erhöhen können. Die beiden Autoren vermuten, dass die betriebliche Mitbestimmung in Deutschland ähnliche, positive Wirkungen haben kann, weil Betriebsräte ebenfalls einen Anreiz haben, CSR-Aktivitäten zugunsten von Beschäftigten zu realisieren. Die positive Wirkung von Tarifverträgen tritt allerdings nur auf, wenn die Vorteile von CSR-Aktivitäten den Beschäftigten zu Gute kommen. Sind beispielsweise Umweltaspekte betroffen, haben die Beschäftigten kaum Anreize, auf der Umsetzung zu bestehen, sofern sie nicht direkt profitieren. Dann werden durch eine tarifvertragliche Festlegung von CSR-Aktivitäten die unternehmerischen Anreize zum Green-Washing, also dem Versuch, sich ein nachhaltiges Image zu geben, ohne entsprechende CSR-Aktivitäten im operativen Geschäft auch umzusetzen, möglicherweise verstärkt.
Laszlo Goerke und Nora Paulus (2024), Collective Bargaining about Corporate Social Responsibility, Canadian Journal of Economic (doi: 10.1111/caje.12736)
Sind CSR-Aktivitäten allerdings nicht direkt beobachtbar, besteht für Unternehmen der Anreiz, diese nur vorzutäuschen, um so einerseits den zusätzlichen Gewinn durch CSR zu realisieren, aber andererseits die höheren Produktionskosten zu vermeiden. Auf diesem Grundgedanken baut eine Arbeit von Laszlo Goerke (Universität Trier und IAAEU) sowie Nora Paulus (jetzt Universität Luxemburg, früher ebenfalls Trier) auf, die soeben im Canadian Journal of Economics erschienen ist. Goerke und Paulus nehmen an, dass ein Unternehmen die Beschäftigungsbedingungen seiner Belegschaft verbessert und letztere bereit ist, die Verbesserung mit einer Lohnverringerung zu honorieren. Ist die Lohnreduktion jedoch erst einmal vereinbart, hat das Unternehmen einen Anreiz, die zugesagten Maßnahmen nicht zu realisieren. In Tarifverhandlungen vereinbarte Verbesserungen der Beschäftigungsbedingungen lassen sich jedoch nur unter hohen Kosten nicht umsetzen, weil die Gewerkschaft auf einen solchen Vertragsverstoß des Unternehmens mit Streiks und rechtlichen Schritten reagieren kann. Diese Sanktionsmöglichkeiten stehen einzelnen Beschäftigten nicht zur Verfügung. In der Konsequenz können tarifvertraglich vereinbarte CSR-Aktivitäten eher realisiert werden, als wenn ein Unternehmen diese unilateral einführt, weil durch tarifvertragliche Übereinkünfte ein Glaubwürdigkeitsproblem überwunden werden kann.
Zentrale Einsicht der Analyse von Goerke und Paulus ist, dass Tarifverhandlungen, die nicht nur Löhne, sondern auch CSR-Elemente beinhalten, sowohl zu einer Besserstellung der Beschäftigten führen, als auch den Gewinn des Unternehmens erhöhen können. Die beiden Autoren vermuten, dass die betriebliche Mitbestimmung in Deutschland ähnliche, positive Wirkungen haben kann, weil Betriebsräte ebenfalls einen Anreiz haben, CSR-Aktivitäten zugunsten von Beschäftigten zu realisieren. Die positive Wirkung von Tarifverträgen tritt allerdings nur auf, wenn die Vorteile von CSR-Aktivitäten den Beschäftigten zu Gute kommen. Sind beispielsweise Umweltaspekte betroffen, haben die Beschäftigten kaum Anreize, auf der Umsetzung zu bestehen, sofern sie nicht direkt profitieren. Dann werden durch eine tarifvertragliche Festlegung von CSR-Aktivitäten die unternehmerischen Anreize zum Green-Washing, also dem Versuch, sich ein nachhaltiges Image zu geben, ohne entsprechende CSR-Aktivitäten im operativen Geschäft auch umzusetzen, möglicherweise verstärkt.
Laszlo Goerke und Nora Paulus (2024), Collective Bargaining about Corporate Social Responsibility, Canadian Journal of Economic (doi: 10.1111/caje.12736)